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   VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13   

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VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13 (https://dejure.org/2013,52916)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2013 - 26 L 397.13 (https://dejure.org/2013,52916)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2013 - 26 L 397.13 (https://dejure.org/2013,52916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG
    Auswahlentscheidung anhand von Beurteilungen aus besonderem Anlass; Besetzungsvorschlag anhand eines Vergleichs der bisher ausgeübten Verwaltungstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits kann dahinstehen, ob die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - juris Leitsatz 1) hiervon abweicht und die Kammer dem folgen würde, da bei dem zu vergebenden Präsidentenamt die Anforderungen in Bezug auf das Statusamt und den Dienstposten nicht auseinanderfallen.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich in entsprechender Anwendung von § 114 VwGO auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zum Vorstehenden Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Bei wesentlich gleichem Gesamtergebnis darf der Dienstherr die Kandidaten anhand der für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Amtes am besten entspricht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich die im Auswahlvermerk vom Dienstherrn fixierte Sach- und Rechtslage, denen die Behörde im gerichtlichen Verfahren nichts Wesentliches hinzufügen kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Erst wenn die Heranziehung der Beurteilungen keine verlässliche Entscheidungsgrundlage ergibt, kann ergänzend auf andere Erkenntnismittel wie ein strukturiertes Auswahlgespräch nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes abgestellt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - juris Rn. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren für Besetzung von Oberbrandmeisterstellen

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2013 - 26 L 397.13
    Erstreckt sich die aktuelle Beurteilung lediglich auf einen Teil dieser Kriterien, ist eine ergänzende Einschätzung erforderlich (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2009 - OVG 4 S 29.09 - juris Leitsatz 1).
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